GESETZGEBUNG FÜR MOTORRADHELME
Vorschriften für reflektierende Aufkleber
Zusammenfassung der Gesetzgebung zu Aufklebern für Motorradhelme:
Obligatorisch
Um in Frankreich zugelassen zu werden, muss ein Helm die 4 retroreflektierenden Aufkleber auf den oben genannten Flächen angebracht haben.
- Obligatorische retroreflektierende Aufkleber auf Motorradhelmen
In Frankreich müssen Helme 4 retroreflektierende Streifen haben, andernfalls droht eine Geldstrafe der 4. Klasse für nicht zugelassene Helme: 135 € und 3 Punkte Abzug vom Führerschein!
- Die geltenden französischen Vorschriften
- Ein Motorradhelm muss 4 retroreflektierende Aufkleber haben, je 1 auf jeder Seite: vorne (Kinnteil oder Stirn), hinten, rechts, links (siehe Abbildung oben)
- Die Fläche jedes Elements muss mindestens 18 cm² betragen, es muss ein Kreis von 4 cm Durchmesser ODER ein Rechteck von 12,50 cm² und 2 cm Breite darauf passen.
- Die Aufkleber dürfen nicht zerrissen, geknickt oder die Funktion des Helms beeinträchtigen.
- Sind schwarze Reflexstreifen zugelassen?
Nach französischem Recht müssen Helmaufkleber weiß reflektieren, um zugelassen zu werden: Weiß, wie auch Schwarz, reflektieren weiß.
Die Tagesfarbe ist nicht offiziell geregelt, daher ist schwarzes Reflexmaterial bisher nicht offiziell zugelassen.
Deshalb gibt es eine rechtliche Grauzone, und einige Motorradfahrer ziehen es dennoch vor, bei weißen Aufklebern zu bleiben, um kein Risiko einzugehen.
Sehr viele Quellen, darunter auch Gendarmen, haben uns bestätigt, dass schwarze retroreflektierende Aufkleber auf Helmen nicht geahndet werden, sondern das Fehlen der Aufkleber bestraft wird (-3 Punkte auf dem Führerschein und 135 € Strafe).
Die Retroreflexionsleistung ist das wichtigste Element (Unsere 3M Technology™-Produkte sind die effizientesten auf dem Markt). Darüber hinaus werden die Größe, die Geometrie und die korrekte Position der 4 Helmelemente, wie oben erwähnt, überprüft.
- Beispiele für konforme Aufkleber
Es ist eine Mindestfläche von 18 cm² erforderlich, und es muss ein Kreis von Ø 4 cm oder ein Rechteck von 12,5 cm² eingezeichnet werden können.

Mit den BLACK STANDARD™ Stickern kann man zum Beispiel ein Quadrat mit 4,3 cm Seitenlänge anfertigen. Das entspricht: (4,3 x 4,3 = 18,4 cm²)

Einbringen von Kreisen oder Rechtecken
In jedes Element von 18,4 cm² muss Folgendes eingezeichnet werden können: ein Kreis mit Ø 4 cm ODER ein Rechteck von 12,50 cm² vollständig retroreflektierender Fläche.
Achtung, das Rechteck muss mindestens 2 cm breit sein!
- Welche anderen Homologationen gibt es für Motorradhelme?
- Allgemeine Homologation
Im Straßenverkehr muss der Motorradfahrer einen zugelassenen und korrekt befestigten Helm tragen (Artikel R431-1 der Straßenverkehrsordnung).
Unabhängig vom verwendeten Helm muss dieser den Normen ECE-22-04 / ECE-22-05 / ECE-22-06 entsprechen.
Im Juni 2020 wurde eine neue Norm (ECE 22-06) zur Zulassung von Motorradhelmen verabschiedet. Diese beinhaltet ein strengeres Prüfverfahren (lineare und schräge Aufpralltests, genauere Messung der Widerstandsfähigkeit gegen Hirnerschütterungen, Abriebfestigkeit...).
Marken, die dieser Zulassung nicht entsprechen, dürfen ihre Helme ab Juni 2023 nicht mehr verkaufen.
2. Wie lässt sich das beweisen?Ein Helm gilt als homologiert, wenn er ein weißes Etikett besitzt, auf dem die europäische Norm ECE 22-04, ECE 22-05 oder ECE 22-06 angegeben ist.
Auf diesem Etikett findet man:
- Ein E, gefolgt von einer Zahl, die das Ursprungsland der Homologation angibt (2 entspricht Frankreich)
- Anschließend folgen 6 Ziffern, die entweder mit 04, 05 oder 06 beginnen. Sie stellen die Änderungsnummer der Verordnung Nr. 22 dar. Frankreich lehnt die Änderung 03 dieser Verordnung ab (orangefarbenes Etikett)
- Danach findet man einen oder mehrere Buchstaben: J (Jethelm), P (minimaler Kinnschutz), NP (schützt nicht vor Kinnaufprall) oder JP (Doppelhomologation Jet und Integral)
- Die Seriennummer der Produktion wird durch die letzten Zahlen angegeben.
Es gibt keine offizielle Angabe zum Schutzgrad von Helmen, jedoch existiert der SHARP-Test, der eine Bewertung von 5 Sternen vergibt.
- Die Gesetzestexte
Motorradhelme müssen retroreflektierende Elemente besitzen, die Artikel 6.16 „Signalisation“ entsprechen.
Weitere Vorschriften für Motorradhelme finden Sie im vollständigen Gesetzestext EE/ECE/334.